Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regeln und der Verhaltensgrundsätze, hat bei uns oberste Priorität. Denn nur das sichert uns allen den nachhaltigen Erfolg. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von potentiellem Fehlverhalten im Unternehmen zu erfahren und dieses zu unterbinden. Im Hinweisgebersystem, welches wir Ihnen zur Verfügung stellen, werden eingehende Hinweise unabhängig und vertraulich bearbeitet.
Damit wir den wichtigsten Grundsatz des Hinweisgebersystems, das faire Verfahren, einhalten können, gewährleisten wir den bestmöglichen Schutz für Hinweisgeber/innen, Betroffene und Mitarbeiter/innen, die aktiv an der Aufdeckung des gemeldeten Fehlverhalten mitwirken. Wir untersuchen Ihre Meldung zur Aufklärung von Fehlverhalten und der rechtlichen Einordnung streng vertraulich.
Wir bieten Ihnen durch die Einrichtung des Hinweisgebersystems die Möglichkeit, potentielle Rechtsverstöße im Unternehmen durch rechtzeitige Meldung zu verhindern und aufzudecken. Dafür haben wir die interne Meldestelle eingerichtet und die Bearbeitung der eingehenden Meldungen an vertrauliche Rechtsanwälte der RWT Anwaltskanzlei GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft als unsere externen Ombudsleute (nachfolgend „RWT“ genannt) ausgelagert. Kommt die interne Meldestelle nach Prüfung Ihrer Meldung zu dem Ergebnis, dass die Meldung unter den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fällt und der Vorwurf stichhaltig ist, dann kann die interne Meldestelle sich mit uns in Verbindung setzen, um den Sachverhalt zu klären.
Um ein Fehlverhalten schnell aufdecken sowie einen Verstoß unverzüglich einstellen zu können, bitten wir Sie, unsere eingerichtete interne Meldestelle zu nutzen.
Wer kann Hinweise abgeben?
Der Online-Meldekanal steht lediglich den Mitarbeitern und Leiharbeitnehmern der Brodbeck-Gruppe zur Verfügung, die betriebsbezogenen Rechtsverstöße melden können.
Welche Art von Hinweisen kann ich abgeben?
Sie können beispielsweise folgende Verstöße melden:
Wie kann ich eine Meldung abgeben?
Wir haben die eingehenden Meldungen zur Bearbeitung und Nachverfolgung an die RWT ausgelagert, die als unsere externe Ombudsleute fungieren. Sie können Ihre Meldungen über den Online-Meldekanal (siehe unten) einreichen, der ausschließlich von den vertraulichen Rechtsanwälten der RWT genutzt wird. Dadurch bleibt Ihre Meldung für uns unzugänglich. Ihre Daten werden dabei streng vertraulich behandelt und geschützt.
Bei der Abgabe einer Meldung sind unbedingt umfassende Informationen zu dem entsprechenden Sachverhalt zur Verfügung zu stellen. Sie können sich bei der RWT wieder melden, falls Ihnen noch ergänzende Umstände ein- oder aufgefallen sind. Dies kann auch über die im Meldekanal integrierte Chat-Funktion erfolgen. Außerdem können die externen Ombudsleute der RWT Sie für Rückfragen mit der Chat-Funktion unter Wahrung der Vertraulichkeit kontaktieren.
Die RWT wird die gemeldeten Informationen unter Angabe des Datums der Meldung, der Art und Umstände des mitgeteilten Regelverstoßes sowie ggf. des/der Namen/s der für die behauptete Rechtsverletzung verantwortlichen Person/en dokumentieren. Soweit eine Kontaktadresse durch den Hinweisgeber mitgeteilt ist, werden die externen Ombudsleute diesem binnen sieben Tagen eine Eingangsbestätigung übermitteln.
Auf jeden Hinweis soll spätestens innerhalb einer Frist von weiteren drei Monaten reagiert werden, bei besonders schwerwiegenden Rechtsverstößen werden die RWT unverzüglich Untersuchungen einleiten und ggf. alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um ein festgestelltes deliktisches Verhalten zu unterbinden.
Auf Wunsch steht Ihnen die RWT für eine persönliche Zusammenkunft zwecks Meldung zur Verfügung.
Wie bearbeiten wir Ihre Meldung?
Nach der Hinweisabgabe erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Sodann wird Ihre Meldung von an unserer internen Meldestelle gründlich geprüft. Sofern weitere Informationen benötigt werden, nimmt die RWT über den Online-Meldekanal Kontakt zu Ihnen auf. Bei einer Meldung erfolgt die Kontaktaufnahme über die Chat-Funktion im Online-Meldekanal. Daher bitten wir Sie, regelmäßig die Chat-Funktion im Online-Meldekanal zu prüfen.
Nur wenn diese erste Bewertung einen Verdacht auf einen Verstoß ergibt, wird eine Untersuchung eingeleitet. Anschließend werden die Ergebnisse der Untersuchung ausgewertet und geeignete Maßnahmen ergriffen. Dabei bleibt Ihre Meldung streng vertraulich.
Wo kann ich meinen Hinweis melden?
Online-Meldekanal: Meldeportal
QR-Code:
Hinweisgeberrichtlinie
Dokument: Hinweisgeber-Richtlinie für Mitarbeiter DE
Datenschutzinformationen
Die Datenschutzinformationen zum Hinweisgebersystem finden Sie nachfolgend:
Dokument: Datenschutzhinweis Hinweisgebersystem Art. 13 DS-GVO DE